die Kosten für ein berufliches Coaching (bspw. in Vorbereitung auf einen Jobwechsel, zur Steigerung der Leistungsfähigkeit u.v.m) bei Ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen.
Coaching-Leistungen (bspw. in Vorbereitung auf Personalgespräche, zu Themen der Mitarbeiterführung u.v.m) für sich oder Ihre Angestellten steuerlich geltend machen und als Betriebsausgabe absetzen.
Wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können Sie die bei uns gezahlte Umsatzsteuer (in den Rechnungen ausgewiesen) bei Ihrem Finanzamt geltend machen.
Praxis für Psychologische Beratung
und Hypnose
Psycholog. Berater & Hypnotherapeut
Klaus Thimm
Dipl.-Psych. Josephin Thimm
Granheimer Straße 25
in 88512 Mengen
täglich erreichbar von 9-18 Uhr
(in dringenen Fällen oder für Terminabsagen auch außerhalb dieser Zeiten)
Tel.: 07572-49 49 824
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